Bei diesem Objekt handelt es sich um einen Anbau an ein Mehrfamilienhaus in dem sich eine 2-Zimmer-Eigentumswohnung befindet.
Die beiden Wohnungen sind in der Teilungserklärung als eine eigenständige Verwaltungseinheit definiert, so dass nur eine geringe Abhängigkeit zum Haupthaus besteht.
Aufgrund der besonderen Situation der Immobilie(n) beraten wir Sie gerne im Vorfeld ausführlich über die Bedingungen und Zusammenhänge, die sich aus den Eigentumsverhältnissen ergeben.
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